Stellungnahme zur aktuellen Diskussion im die sogenannte „Bezahlkarte für Flüchtlinge“

Zunächst: gegen eine Debitkarte, mit der Asylbewerber elektronisch bezahlen können, ist überhaupt nichts einzuwenden, erst recht nicht, wenn sie noch kein eigenes Konto haben bzw. haben dürfen. Es versetzt diese in die Lage, modern zu bezahlen wie alle anderen auch und kann eine Entlastung für die Verwaltung sein, wenn kein Bargeld mehr ausbezahlt werden muss, sondern die notwendige Leistung auf die Karte gebucht werden kann.
Schwierig wird es nur, wenn die Politik damit versucht, irgendwelche unsinnigen Hürden aufzubauen, z.B. wenn nur in bestimmten Geschäften eingekauft werden kann oder die Bargeldauszahlung eingeschränkt werden soll – beides führt zu hohem Verwaltungsaufwand und ist eine offensichtliche unbegründete Diskrimierung.

Dahinter steht eine Begründung, die echter Unsinn ist, die aber z.B. Ministerpräsident Rhein immer wieder vorträgt: man wolle damit Überweisungen ins Ausland verhindern. Als Flüchtlingshilfe betreuen wir seit 40 Jahren Geflüchtete und können aus unserer praktischen Erfahrung sagen, dass das wirklich nicht stimmt, auch wenn es in den Medien immer wiederholt wird. Asylbewerber erhalten ja 20% weniger als Bürgergeldbezieher – davon soll man noch relevante Summe überweisen können? Das stimmt einfach nicht! Wie können hochbezahlte Leute ständig so einen Unfug von sich geben, der durch keine Erfahrung und Untersuchung gedeckt ist? Da wird nur Stimmung gemacht ohne Sinn und Verstand.
Man kann es auch mal mit Logik versuchen: natürlich wollen die Schlepper, denen man sich als Geflüchtete bedienen muss, auch vorher bezahlt werden und nicht hinterher. Welcher vernünftige Mensch würde bei einem so unsicheren Geschäft auf nachträgliche Bezahlung setzen?

Natürlich möchten die Leute ihre Familien im Heimatland unterstützen, deshalb suchen sie so schnell wie möglich eine Arbeit, um etwas abgeben zu können. Und was spricht dagegen, die hungernde Mutter im Heimatland mit etwas Geld, das man hier verdient, zu unterstützen? Man sollte auch mal erwähnen, dass nach Schätzungen die Überweisungen von Migranten aus der EU in ihre ehemaligen Heimatländer doppelt so hoch sind wie die gesamten Entwicklungshilfe. Und das Geld kommt dann auch wirklich an und wird nicht durch Islamisten und Diktaturen abgeschlöpft.
Was ist dagegen zu sagen?

Übrigens: Mmastercard Deutschland organisiert die Bezahlkarte. Der Leiter von mastercard, Peter Robejsek, glaubt nicht daran, dass durch eine Bezahlkarte weniger Flüchtlinge kommen, weil die Schlepper nicht bezahlt werden können. Er ist selber das Kind von Geflüchteten: Mastercard-Chef glaubt nicht an weniger Geflüchtete wegen Bezahlkarte (migazin.de)

Klaus-Dieter Grothe, Vorsitzender Flüchtlingshilfe Mittelhessen

Jahresbericht 2023

Dieses Jahr 2023 kann man mit Fug und Recht als „Jahr der großen Entscheidungen“ betiteln:

-> Zum Jahresbericht 2023 (PDF)

Bericht des Vorstandes zur Jahreshauptversammlung am 13.12.2023

UGANDA - PROJEKT:

Die Schule „Queens Comprehensive College Kaliro“ in Kaliro/Uganda, eine Internatsschule für Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren (secondary school) wird von uns seit 2018 unterstützt. Derzeit werden 42 Mädchen durch Stipendien unterstützt, d.h. durch Spenden an uns wird das Schulgeld (300€ jährlich) von der Flüchtlingshilfe übernommen. Das sind Mädchen aus den ärmsten Regionen Ugandas, deren Eltern kein Geld für eine weiterführende Schule haben und die aber in der Grundschule (primary school) sehr gute Leistungen gezeigt haben. Die Auswahl trifft der mit uns befreundete Schulleiter und -inhaber Dr. David Olema, Leiter der pädagogischen Psychologie an der Universität Tororo/Uganda.
Im letzten Jahr ist die Schule nach den schwierigen Coronajahren wieder in ruhige Fahrwasser gekommen, in 2023 mussten, anders als in 2022, keine weiteren Investitionen in die Schule getätigt werden. Leider hat sich die Situation gerade von Mädchen durch und nach Corona (in Uganda waren die Schulen durchgängig zwei Jahre komplett geschlossen) verschlechtert in dem Sinne, dass weniger Wert auf Schulbildung von Mädchen gelegt wird, sie früh verheiratet werden und früh Kinder bekommen. Deshalb ist die Schule leider nicht ausgelastet, es gäbe Platz für 150 Mädchen, derzeit sind aber nur 80 in der Schule. Im Jahr 2022 wurde die Schule mit 27.000€ unterstützt, was durch Spenden an die Flüchtlingshilfe gegenfinanziert wurde.

GRIECHENLAND:

Seit September 2022 wurde ein Hilfsprojekt für geflüchtete Kinder und Familien auf Lesbos unterstützt, Projektorganisation erfolgt durch Medical Volunteers International (MVI) aus Hamburg, die Projektleitung hat unser Finanzvorstand Klaus-Dieter Grothe.
In dem Projekt arbeiten Freiwillige jeweils für mehrere Monate.
Das Hauptlage auf Lesbos wird seit Mitte 2022 immer mehr wie eine deutsche Erstaufnahmeeinrichtung geführt, d.h. die Verlegung erfolgt innerhalb von zwei Monaten in andere Lager in Griechenland, teilweise werden auch die Asylverfahren in dieser Zeit schon abgeschlossen (bei syrischen und afghanischen Familien, soweit sie Papiere haben, sehr schnell und auch mit positivem Bescheid). Aus diesem Grund haben wir beschlossen, das Projekt nach Athen zu verlegen, wo viele Geflüchtete unter sehr prekären Bedingungen leben. Dort gibt es enge Kontakte zur medizinischen Abteilung von MVI, das Projekt befindet sich seit Juli 2023 im Aufbau. Das Projekt wird mit 10.000€ pro Jahr von uns unterstützt, ebenfalls gegenfinanziert durch Spenden Dritter.

Bericht über die Romagruppe „Negubi Nadu“ – eine AG der Flüchtlingshilfe Mittelhessen

Wie ihr ja wisst, hat sich diese Gruppe als Selbsthilfegruppe aufgelöst, nachdem in den vergangenen Jahren fast alle Teilnehmer in ihre Herkunftsländer zurückkehren mussten.
Daraus entwickelten sich dann meine Besuchsreisen zu den Familien im Westbalkan. Die erste Reise unternahm ich zusammen mit Church and Peace im Jahr 2015. Damals konnten wir schon etliche humanitäre Organisationen kennenlernen, die auch Hilfsprojekte für Romafamilien anbieten.

Meine vierte Reise war im Oktober 2022 und führte mich in vier Länder: Serbien (vier Familien), Kosovo (eine Familie), Albanien (eine alleinstehende Frau) und Mazedonien (zwei Familien). Mein Begleiter und Fahrer war Kemal Bajrushi. Er übersetzte auch und verhalf uns zu kostenlosen Übernachtungen bei seinen Verwandten. Kemal lebte einige Jahre mit seiner Familie in Wetzlar, hat inzwischen sechs Kinder und kann sich mithilfe des von uns gesponserten Autos durch Transport und Entrümpelungsarbeiten über Wasser halten.

Wir waren im Norden Serbiens, in Novi Sad, der zweitgrößten Stadt Serbiens mit 500.000 Einwohnern und dann auch in dem nahegelegenen Roma-Slum Rit mit 5000 Bewohnern, die meist aus dem Kosovo stammen, sog.“displaced persons“ aus dem Kosovokrieg 1999.
Wellblechhütten und Müllhalden mit winkenden Kindern trieben uns die Tränen in die Augen. Wir besuchten dort Senada mit ihrer Familie, die in den Startlöchern standen, um zum dritten Mal in Deutschland Asyl zu beantragen. Inzwischen sind sie seit einem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern und hoffen auf ein Bleiberecht. Im Sommer 2023 besuchte ich sie dort in der Nähe von Neubrandenburg. Nach sieben Monaten bekamen sie endlich „Transfer“ und die dazugehörigen Sozialleistungen. Bei einer Familie mit sechs Personen kommt da schon ein guter Betrag zusammen.

In Belgrad lebt Kemal in einem Romaviertel am Rande der Stadt. Dort gibt es aber zumindest Häuser aus Stein, nahebei allerdings wieder kleinere Slums. Dort half Kemal vor allem in der Coronazeit, indem er zusammen mit Hilfsorganisationen Lebensmittel u.a. dorthin brachte. Auch einem Nachbar, der im Messie-Chaos versank, half er unentgeltlich zusammen mit seinen Freunden beim Entrümpeln und Saubermachen.

Im Süden Serbiens besuchten wir Familie Jovic. Diesmal war nur Tamara mit ihren inzwischen vier Kindern da. Ihr Ehemann Daniel, ein Trompeter, war auf einer Tour mit seiner Band. Die Familie ist umgezogen, und ihr Wohnzimmer sah recht hübsch aus. Aber im Bad / Toilette war ich schockiert über die rostigen Geräte. Sie flüsterte Kemal zu, dass sie Geld für eine Waschmaschine bräuchten.
Sie traute sich nicht, mir das direkt zu sagen. Sie wollte nicht betteln. Damals konnten wir ihr das benötigte Geld noch schicken.

Im Kosovo lebt Florim mit seiner Familie und anderen Verwandten. Er konnte sich nach seiner Abschiebung 2016 u.a. mit unserer finanziellen Unterstützung ein ganz hübsches Haus bauen. Allerdings verdient er nur 300 €, sodaß er die regelmäßig notwendigen Medikamente für seine chronisch kranke Frau nicht bezahlen kann. Inzwischen konnte ich Daniel aus Laufdorf vom Laurentiuskonvent für eine Art finanzielle Patenschaft für Florims Frau gewinnen. Das ist sehr wertvoll. Herzlichen Dank an Daniel und seine Familie !

Weiter ging es nach Albanien. In Tirana trafen wir Fllanxa, die trotz ihrer schweren Behinderung vor einigen Jahren aus Sachsen abgeschoben wurde. Jahrelang konnte unsere Verein ihre Miete bezahlen. Dies geht nun nicht mehr. Aber sie ist aktiv und hat sich einen Anwalt genommen, um mit Erfolg ihre Rechte einzuklagen. Sie schreibt mir manchmal und sagt, es gehe ihr gut. Auf dem Rückweg fuhren wir durch Mazedonien und lernten das Roma-Viertel von Bitola kennen.
Dort hatte Nazmije gelebt, eine Frau mit drei Kindern, bevor sie im November 2021 in Deutschland, in Gießen um Asyl gebeten hatte. Leider wurde sie ebenfalls Ende Oktober 2022 abgeschoben, zusammen mit ihrer Tochter Medina, die schon seit Jahren unter einen schweren chronischen Erkrankung leidet.

Ihr hätten eigentlich „Abschiebehindernisse wegen Krankheit“ zugestanden werden müssen. Nach der aus unserer Sicht ungesetzlichen und unmenschlichen Abschiebung bemühten wir uns, Nazmije und ihrer Tochter die Wiedereinreise zu ermöglichen. Nach sieben langen Monaten gelang dies endlich, zu einem Zeitpunkt, als Medina schon so krank war, dass mit dem Schlimmsten zu rechnen war.

Direkt nach ihrer Ankunft im Juni 2023 brachten wir sie in die Universitäts-Kinderklinik, wo sie monatelang behandelt wurde. Diesmal hoffen wir zusammen mit Herrn Schütze als engagiertem Anwalt eine Aufenthaltserlaubnis für Mutter und Tochter zu erreichen. Mit Nazmije bin ich in regelmäßigen Kontakt, der schon recht freundschaftlich geworden ist.
Eine weitere Familie lebt in Nord-Mazeonien, die Familie von Goran. Auch in diesem Ort, Kriva-Palanka ganz im Westen des Landes, gibt es ein eigenes ärmliches Roma-Viertel. Diese Familie war einige Jahre in Deutschland und lebte in Braunfels. Leider wurden sie 2016 abgeschoben. Im November 2022 wollten sie unbedingt wieder einreisen. Die Mutter ist chronisch krank und benötigt ebenfalls ständig Medikamente und ärztliche Behandlung, die sie nicht bezahlen können.

Ich riet ihnen ab, aber sie ließen sich nicht von ihrer Idee abbringen. Nach nur wenigen Monaten erfolgte die nächste Abschiebung. Auch dieser Familie können wir leider gar nicht mehr helfen. Meine finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für die Familien im Westbalkan sind total reduziert. Allein durch einige Vorträge über meine Reisen und das Schicksal der Familien dort konnte ich etwas Geld organisieren.

Im ersten Halbjahr 2023 konnte ich in Wetzlar (Flüchtlingshilfe), Gießen (Ausländerbeirat), Frankfurt (Romaverein) und Wethen-Diemelstadt (Laurentiuskonvent) immerhin einige hundert Euro als Spenden bekommen, die ich sofort an die Familien weiterleitete. Seither ist kein Geld mehr geflossen. Bitten um Holz für den Winter konnte ich leider nicht nachkommen. Das ist schon bitter.
Außer den beiden oben erwähnten Familien, die derzeit wieder in Deutschland leben, kann ich niemanden mehr (finanziell) unterstützen.
Ich habe die Idee, dass wir eine Filmreihe mit Filmen über Roma/Sinti organisieren könnten. Es gibt sehr gute Dokumentationen, aber auch Spielfilme, die unterhaltsam und informativ zugleich sind.

Auch könnten wir ein hervorragendes Trio einladen (Akkordeon, Geige und Baß), die tolle Musik machen. Ich hatte die Gelegenheit, sie kürzlich in Oberursel beim Gedenken am 9. November, diesmal an Roma und Sinti zu erleben.

Wetzlar, den 25.11.23 Hilke Folkers

Zum Koalitionsvertrag CDU/SPD im Land

Sachkenntnis nicht vorhanden

Ich lese das Kapital zu Migration im neuen Koalitionsvertrag und reibe mir die Augen: wer hat da wohl verhandelt und das geschrieben – zumindest keine Menschen, die mit etwas Sachkenntnis ausgestattet waren. Ein paar Beispiele:

1. „verpflichtende Deutschkurse“ - ja, gerne, aber weiß da jemand in Wiesbaden, dass Geflüchtete in der Regel ein Jahr, oft zwei Jahre, warten müssen, bis sie einen Deutschkurs bekommen? Als privater Verein treten wir seit Jahren genau in diese Lücke und finanzieren mit Spendengeldern Deutschkurse von Anfang an.

2. „verpflichtende Integration“ - ja, selbstverständlich müssen sich Menschen, die hier leben wollen, auch zu unseren Werten des Grundgesetzes bekennen. Das ist doch schon Bestandteil der Integrationskurse und erst recht des Einbürgerunsverfahrens. Aber kein Wort zur Arbeitsmarktintegration, keine Initiative, die Potentiale dieser Menschen zu erfassen und sie zielgerichtet in Arbeit zu bringen. Und das in Zeiten von Arbeitskräftemangel allerorten! Wieso müssen auch in diese Lücke private Vereine wie wir treten mit ehrenamtlichen Mitarbeitern?

3. Bezahlkarte: ja, gerne, nach Hannoveraner Modell. Aber das in Hessen vorgeschlagene, bei dem in jedem Ort Verträge mit Geschäften gemacht werden sollen, wo die Menschen einkaufen können und ein Teil noch als Bargeld ausgezahlt wird, wird erkennbar zu einer unglaublichen bürokratischen Aufgabe für die Kommunen. Als hätten die nicht schon genug Arbeit!

4. „Rückführungszentren“: hätte man schon seit Jahren machen können, wurde aber aus praktischen Gründen verworfen. Hat da irgendjemand allein mit der Verwaltung gesprochen, die das umsetzen soll?

Wir stellen uns gerne mit unserer jahrzehntelangen Expertise zur Verfügung, wenn die Politik in Wiesbaden schon nicht weiß, über was sie da entscheidet.

Ich will es bei diesen Beispielen belassen. Das ganze Kapitel krankt daran, dass es auf einer falschen Analyse beruht: es ist ganz klar, dass ca. 80-90% der Geflüchteten, die im letzten Jahr gekommen sind, auf Grund internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik (Genfer Flüchtlingskonvention!) ein Bleiberecht bekommen werden. Die Politik stürzt sich aber auf die 10-20%, die man meint, abschieben zu können. Rational wäre es, sich auf die anderen 80-90% zu stürzen und alles zu tun, damit sie baldmöglichst Teil unserer Gesellschaft werden. Wenn man das nicht schon aus humanitären Gründen machen sollte, dann wenigstens aus wirtschaftlichen Gründen, um einen Teil unseres Arbeits- und Fachkräftemangels zu beheben. Ohne Behebung dieses Mangels wird sich unser aller Wohlstand vermindern!

Klaus-Dieter Grothe
Vorsitzender Flüchtlingshilfe Mittelhessen

Landesaufnahmeprogramm (LAP) Afghanistan

Das Aufnahmeanordnung für das Hessische Landesaufnahmeprogramm (LAP) Afghanistan ist im aktuellen Staatsanzeiger veröffentlicht worden:
https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2023-06/stanz-hessen-ausgabe-2023-23.pdf Gleichzeitig hat das PR Gießen eine Webseite freigeschaltet, über die Anträge eingereicht werden können.
Dort finden sich auch umfangreiche FAQ sowie eine Hotline für Rückfragen.
https://rp-giessen.hessen.de/landesaufnahmeprogramm-fuer-afghanische-familienangehoerige Ab dem 15.06. können Anträge über das Landesaufnahmeprogramm über diese Webseite gestellt werden. Beim Hessischen Flüchtlingsrat (hfr) haben wir eine Stelle zur Unterstützung bei den Anträgen eingerichtet, die Kollegin Maliheh Bayat-Tork ist erreichbar unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Nummer 0176 - 470 982 73.

Hessischer Flüchtlingsrat, Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt

Tel: 069 - 976 987 10    Fax: 069 - 976 987 11

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!     www.fr-hessen.de

UKRAINE: Aufenthalts-Übergangs-Verordnung

Die UkraineAufenthaltsÜbergangsVerordnung wird noch einmal verlängert:

 siehe Drucksache 152/23 (Drucksache 152/23)

Der Bundesrat hat am 12.05.2023 zugestimmt.

Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die UkraineAufenthÜV tritt dann entsprechend am 2. Juni 2024 außer Kraft.

Gemeinsames Statement von über 60 Organisationen

BAföG für Ausländer/innen

Cölber Arbeitskreis Forderungen

ABSCHIEBUNGEN - DUBLIN BULGARIEN

Abschiebungen

In akuten Notfällen:

Notrufnummer kontaktieren:

0151 28211252

(auch per SMS und WhatsApp erreichbar)!

DUBLIN-VERFAHREN

Wenn Sie Klient*innen im Dublin-Klageverfahren unterstützen wollen und Beratungsbedarf dazu haben, schreiben Sie gern an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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Maria Bethke

Abteilung Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration

Referentin für Asylverfahrensberatung und Erstaufnahme

Diakonie Hessen, Ederstraße 12
D-60486 Frankfurt am Main

Fon: +49 (0)69 7947 6270

Fax: +49 (0)69 7947 996270

Mobil: +49 (0)170 6144 680

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.diakonie-hessen.de

ERITREA

-> Eritrea-Glaubhaftmachung (PDF)

 

Erlass HMdIS: Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei eritreischen subsidiär Schutzberechtigten

  • 4. April 2023

Das Hessische Innenministerium hat einen Erlass herausgegeben, mit dem das Urteil des BVerwG vom 11.10.2022 umgesetzt wird. Darin hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass die Abgabe einer „Reueerklärung“, wie sie vom eritreischen Konsulat für die Passbeschaffung gefordert wird, für subsidiär Schutzberechtigte unzumutbar ist.
Leider bezog sich das Urteil explizit nur auf subsidiär Schutzberechtigte, so dass auch der Erlass nur auf diese gemünzt ist, und auch die Frage der „Aufbausteuer“ blieb im Urteil unbeantwortet, so dass die Unzumutbarkeit sich nur auf die Reueerklärung bezieht.

Download Erlass vom 23.03.2023

Presseerklärung
25. Mai 2023

 

30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: 200 Organisationen fordern seine Abschaffung

Presseerklärung vom 25. Mai 2023

1993 beschloss der Bundestag die Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Instrument der Abschreckung. Zum 30. Jahrestag der Beschlussfassung am 26. Mai fordern mehr als 200 Organisationen die Gleichbehandlung aller Menschen in Deutschland nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs: "Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!" Am 26.5.1993 beschloss der Bundestag im sogenannten Asylkompromiss, das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Asyl stark zu beschneiden, um Flüchtlinge möglichst fernzuhalten. Gleichzeitig wurde mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein neues Gesetz geschaffen, das die Lebensverhältnisse von Asylsuchenden in Deutschland gezielt verschlechtern und die soziale Versorgung auf ein Niveau deutlich unterhalb der regulären Sozialleistungen absenken sollte. Ziel des Gesetzes war es, Schutzsuchende durch das Wohnen in Sammelunterkünften, durch niedrigere Leistungen und durch Sachleistungen statt Geld abzuschrecken oder zur Ausreise zu bewegen. Auch heute liegen die Regelsätze des AsylbLG deutlich unter denen des Bürgergelds beziehungsweise der Sozialhilfe. Sachleistungen statt Geld bedeuten für die Betroffenen zusätzliche Einbußen. Zudem führt eine nach dem Gesetzeswortlaut stark beschränkte Gesundheitsversorgung in der Praxis zu verspäteter und unzureichender Behandlung, und behördliche Sanktionen führen zu weiteren Kürzungen. "Die Menschenwürde zählt – für Schutzsuchende darf es keinen niedrigeren Standard geben", kritisiert Andrea Kothen, Referentin von PRO ASYL. "Es ist Zeit, dieses beschämende Kapitel deutscher Abschreckungspolitik der 1990er Jahre endlich zu beenden." Von Anfang an hatten sich Kirchen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen gegen das AsylbLG als diskriminierendes Sondergesetz gewandt. Seit Anfang 2023 fand sich nun ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen unter dem Motto "Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!" zusammen. Sie fordern die Abschaffung des AsylbLG und die Einbeziehung Geflüchteter in das reguläre Sozialleistungssystem. Unter den 200 Unterzeichner*innen finden sich u.a. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Organisationen von Migrant*innen, Vereinigungen von Anwält*innen, Jurist*innen, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Frauenverbände und Kinderrechtsorganisationen. Ein Gesetz gegen die Menschenwürde
Mit dem AsylbLG kam man den aggressiven und menschenfeindlichen Stimmen gegenüber Schutzsuchenden in Politik und Gesellschaft Anfang der 1990er Jahre weit entgegen. 2012 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, die Menschenwürde sei "migrationspolitisch nicht zu relativieren" und verurteilte damit die Absenkung von Leistungen zum Zweck der Abschreckung (Beschluss vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10). Zuletzt verwarf das höchste deutsche Gericht im Oktober 2022 gekürzte Leistungssätze für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften als verfassungswidrig (Beschluss vom 19.10.2022 – 1 BvL 3/21). Die aktuelle Bundesregierung will das Asylbewerberleistungsgesetz laut Koalitionsvertrag "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln". Bis heute ist nicht einmal das Urteil des Verfassungsgerichts vom Oktober 2022 im AsylbLG umgesetzt. Ein Blick in die Geschichte des AsylbLG zeigt allerdings, dass ein von vornherein auf Diskriminierung angelegtes Sondergesetz sich nicht verfassungskonform ändern lässt, sondern je nach politischer Stimmungslage immer wieder dazu einlädt, neue Zumutungen und Schikanen auf den Weg zu bringen. Sozialrechtler*innen weisen zudem stetig darauf hin, dass sehr viele behördliche AsylbLG-Bescheide zum Nachteil von Geflüchteten nachweislich falsch sind und vertreten die davon Betroffenen. Eine andere Flüchtlingspolitik ist möglich
Die Flüchtlingsaufnahme 2015/16 und die Aufnahme von über einer Million ukrainischer Geflüchtete 2022 haben eine offene und hilfsbereite Gesellschaft sichtbar gemacht. Gleichwohl vereinbarten Bund und die Ministerpräsident*innen der Länder im Mai 2023 Verschärfungen in der Flüchtlingspolitik, die unter anderem auch neue Sozialleistungskürzungen beinhalten. Dem gegenüber verweisen die Integrationsminister*innen der Länder auf die positiven Erfahrungen mit der Gleichstellung ukrainischer Geflüchteter und dringen auf einen zügigen, diskriminierungsfreien Zugang zu Integrationsleistungen "für alle vor Krieg, Gewalt und Verfolgung geflüchteten Menschen". Für Kommunen und Länder hätte die Gleichstellung von Geflüchteten wegen der stärkeren Bundesbeteiligung und wegfallender Sondergesetz-Bürokratie auch finanzielle Vorteile. Der vollständige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste finden Sie hier.
Zudem finden Sie auf der Homepage von PRO ASYL Rückblicke und Einordungen der Geschichte des AsylbLG: 30 Jahre Asylkompromiss: »Hunderttausende waren auf der Straße«
Es gibt nur eine Menschenwürde! 200 Verbände für sozialrechtliche Gleichbehandlung Geflüchteter
Im Auftrag Diskriminierung. Eine kleine Geschichte von Schikanen durch das AsylbLG

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