Versicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive in Hessen

Die Hessische Landesregierung fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Ehrenamtskampagne "Gemeinsam aktiv - Bürgerengagement in Hessen" das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise. Auf Initiative des Hessischen Ministerpräsidenten hat daher das Land Hessen als erstes Bundesland Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung der hessischen Freiwilligen abgeschlossen. Diese Versicherungen gelten subsidiär, bereits vorhandene Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind also vorrangig. So kann beispielsweise über Berufsgenossenschaften eine gesetzliche Unfallversicherung bestehen. Weiterhin genießen durch eine im Jahr 2011 erfolgte Satzungsänderung der Unfallkasse Hessen nun auch Personen bei Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, die zuvor von ihm ausgeschlossen waren.

Informieren Sie sich bei folgenden Stellen darüber, welcher Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Sie zuständig ist:

  • Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Soziales: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, www.bgw-online.de
  • Tätigkeiten in Bereichen Kirche, Sport, Kultur, Freizeit, Umwelt- und Tierschutz: Verwaltungsberufsgenossenschaft, www.vbg.de, Ehrenamtstelefon: 040-51461970
  •  Tätigkeiten für Kommune bzw. Land und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten ohne vorrangige gesetzliche Unfallversicherung: Unfallkasse Hessen, www.ukh.de, Telefon 069-29972440

Da diese Liste nicht vollständig ist, können Sie auch über unser persönliches Beratungsangebot klären, welcher Träger im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung für Sie zuständig ist.
Nutzen Sie dazu unseren Versicherungsfinder.

Bei den Rahmenverträgen des Landes ist keine gesonderte Anmeldung einzelner Initiativen oder Personen erforderlich, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Es genügt, sich im Schadensfall an die Sparkassen-Versicherung als Vertragspartner des Landes zu wenden, die dann bei Vorliegen der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen die Schadensregulierung übernehmen wird.

Praxistipps

persönliche Beratung und weitere Praxistipps zum Versicherungsschutz im Ehrenamt

Haftpflichtversicherung

Schäden, die ehrenamtlich Tätige ohne Leitungs- und Aufsichtsfunktion in Ausübung ihres Ehrenamtes verursachen, werden nach einer Fachinformation des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung ersetzt. Werden Engagierte jedoch in verantwortlicher Position tätig, etwa als ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, sind sie nicht durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt. Diese Lücke hat das Land Hessen durch den gegenüber bestehenden Versicherungen subsidiär wirkenden Rahmenvertrag geschlossen. Sofern ausnahmsweise keine eigene Privathaftpflichtversicherung besteht, erhalten auch in Vereinigungen aller Art nicht verantwortlich Tätige über diesen Rahmenvertrag Versicherungsschutz für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit für die Vereinigung verursachen.

1. Versicherter Personenkreis
Versicherungsschutz besteht für in Hessen ehrenamtlich Tätige und Personen, deren ehrenamtliches Engagement von Hessen ausgeht. Damit sind vor allem verantwortlich Engagierte in rechtlich unverbindlichen Zusammenschlüssen, wie etwa Interessengemeinschaften und Initiativen, aber auch in nicht eingetragenen Vereinen und kleinen eingetragenen Vereinen abgesichert. Ehrenamtlich Tätige sollen so vor größeren und im Extremfall existenzbedrohenden Haftungsrisiken geschützt werden. Der hessische Rahmenvertrag ersetzt für Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie z. B. eingetragene Vereine, nicht die Vereinshaftpflichtversicherung. Für eingetragene Vereine gilt grundsätzlich auch, dass bei der Durchführung von Veranstaltungen mit externen Besuchern jeweils eigene Veranstalter-Haftpflichtversicherungen abzuschließen sind.

2. Versicherte Leistungen
Die Erfahrung zeigt, dass Schadenfälle unter Umständen bis in den siebenstelligen Bereich hineinreichen können. Deshalb sieht der Rahmenvertrag eine Versicherungssumme von zwei Millionen Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden vor. Damit werden ehrenamtlich Tätige vor möglicherweise existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen bewahrt.

3. Schadenbeispiele Haftpflichtversicherung

  • Ein Mitglied einer Elterninitiative zur Verschönerung des Kindergartenspielplatzes baut Mobiliar für eine Spendenaktion auf. Durch einen Fehler beim Aufbau bricht eine Bank zusammen, und ein auf ihr sitzender Besucher verletzt sich.
  • Ein Vorstandsmitglied eines Wandervereins organisiert einen Wandertag und legt irrtümlich eine Wanderroute fest, die durch unwegsames und gefährliches Gelände führt. Ein Wanderer stürzt und verletzt sich am Knöchel.
  • Die Bürgerinitiative "Sauberer Wald" will an einem Wochenende ein Waldgrundstück von Unrat säubern. Der verantwortliche Organisator weist einzelnen Teilgruppen zu säubernde Gebiete zu. Hierbei wird eine gerade angelegte Fichtenneuanpflanzung im Zuge der Säuberungsaktion zerstört. Das Forstamt erhebt Schadenersatzansprüche gegen den Organisator.

 

Weitere Informationen Auf der Internetseite www.gemeinsam-aktiv.de wird auch eine kostenlose persönliche Online-Beratung zu Versicherungsfragen für ehrenamtlich Aktive angeboten. Die Sparkassen-Versicherung hat zudem eine telefonische Hotline für alle Fragen rund um die Rahmenverträge eingerichtet, die unter der Rufnummer (06 11) 1 78 46 347 erreichbar ist.

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